Ab dem 01.01.2025 hat die Finanzverwaltung eine entsprechende Meldemöglichkeit für Kassensysteme geschaffen, welche ausschließlich elektronisch per ELSTER über die ERiC-Schnittstelle erfolgen kann.
Die Meldung und Übermittlung erfolgt für jede Betriebsstätte getrennt innerhalb eines Monats nach Anschaffung, Leasingbeginn bzw. -ende oder Außerbetriebnahme.
Für vor dem 01.7.2025 angeschaffte Kassen ist die Meldung spätestens bis zum 31.7.2025 vorzunehmen, für ab dem 1.7.2025 angeschaffte Kassensysteme sowie Außerbetriebnahmen
gilt die Monatsfrist. Gleiches gilt für Taxameter und Wegstreckenzähler mit TSE. Hier ist auch das Kfz-Kennzeichen mitzuteilen. Ohne TSE dürfen diese noch bis zum
31.12.2025 genutzt werden.
Die Meldung wird bei neu angeschafften Kassen nicht automatisch durch uns durchgeführt. Sie erhalten allerdings ein entsprechendes Formular mit allen Informationen, die Sie zur unkomplizierten Meldung benötigen. Auch Ihr Steuerberater hilft Ihnen weiter. Der Steuerberater sollte auf jeden Fall informiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr PCplus Team aus Niederneisen